Externe Qualitätssicherung
Das KH beteiligt sich am gesetzlich nach § 136 SGB V vorgeschriebenen externen Qualitätssicherungsverfahren in allen darin vorgesehenen Leistungsbereichen, z. B.:
- Ambulant erworbene Pneumonie
- Karotis-Revaskularisation
- Gynäkologische Operationen
- Mammachirurgie
- Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren
- Herzschrittmacherversorgung
- Implantierbare Defibrillatoren
- Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie
- Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen
- Hüft- & Knieendoprothesenversorgung
- Cholezystektomie
- Dekubitusprohylaxe
Diese qualitätsrelevanten Daten werden im Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ausgewertet. Nach festgelegten Konzepten werden die Ergebnisse den Krankenhäusern in Form von Berichten und Empfehlungen zur Verfügung gestellt.